Gesetzliche Vorgabe ist hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). In §26 wird der Vorstand und die Vertretung des Vereins nach Außen und Innen geregelt.
Abs 1: Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der
Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
Abs 2: Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.
Die Vereinssatzung in §11 (Abs 1) zu diesem Thema:
Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem 3. Vorsitzenden
d) dem 4. Vorsitzenden (Schatzmeister)
e) dem 5. Vorsitzenden (Geschäftsführer)
f) dem erweiterten Vorstand nach §11 (Abs 7)
5. Vorsitzender
(Geschäftsführer)
Peter Backhaus
Mobil: 0179 - 4907652
p.backhaus@
bsc-preussen07.de
Jugendleiter Großfeld
Reinhard Rennert